Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 7, 06/2008

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 7, 06/2008

1. Besprechungsexemplare des Buches „Gesundheitsrecht im Alltag“
2. Gewerbeordnungsnovelle: Vermietung von Medizinprodukten
3. Regierungsvorlage: Neues Gesetz über Musiktherapie


1. BESPRECHUNGSEXEMPLARE DES BUCHES „GESUNDHEITSRECHT IM ALLTAG“

Mein neues Buch „Gesundheitsrecht im Alltag“ beschreibt auf 180 Seiten Rechtsfragen rund um die Gesundheit, mit denen man im Umgang mit Schulen, Betrieben, Gesundheitseinrichtungen, Versicherungen und Behörden immer wieder konfrontiert ist. Presse- und Besprechungsexemplare sind nun über den Verlag zu beziehen:
Verlagshaus der Ärzte GmbH,
Nibelungengasse 13, 1010 Wien
Tel: 01/5124486 oder 0676-3178688 (Frau Johanna Stromberger)
Fax: 01/5124486-24
E-Mail: stromberger@verlagsservicewien.at
www.aerzteverlagshaus.at

2. GEWERBEORDNUNGSNOVELLE: VERMIETUNG VON MEDIZINPRODUKTEN
Die mit BGBl I 2008/42 veröffentlichte Novelle stellt in § 94 Z 33 GewO klar, dass die Vermietung von Medizinprodukten (z.B. Blutdruckmessgeräte, Lichttherapiegeräte zur Prophylaxe oder zur Behandlung einer saisonal abhängigen Depression, Rotlichtlampen, Inhalationsgeräte usw.) ein spezielles reglementiertes Gewerbe ist (und daher nicht im Rahmen eines freien Gewerbes oder eines anderen reglementierten Gewerbes ausgeübt werden darf). Z.B. dürfen nun (seit 27. Februar 2008) Gesundheitshotels solche Produkte ohne spezielle Gewerbeberechtigung nicht mehr vermieten. Es existiert aber weiterhin die Verordnungsermächtigung gemäß § 115 GewO, wonach das Wirtschaftsministerium (im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium) bestimmte Produktkategorien „freigeben“ kann. Betreffend die Vermietung wurde die bestehende „Freie Medizinprodukteverordnung“ aber bis dato noch nicht ergänzt.

3. REGIERUNGSVORLAGE: NEUES GESETZ ÜBER MUSIKTHERAPIE
Mit Beschluss vom 7. Mai 2008 hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz – MuthG) eingebracht. Die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie ist derzeit gesetzlich nicht geregelt. Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten, deren Ausbildung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien staatlich finanziert wird, waren bis jetzt gezwungen, ihren Beruf im Bereich des Gesundheitswesens ohne berufsrechtliche Absicherung auszuüben. Der vorliegende Entwurf enthält Regelungen über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie, Formen und Voraussetzungen der Berufsausübung, eine Musiktherapeutenliste und Berufspflichten.
Auf Wunsch stelle ich den Entwurf gerne zur Verfügung.

Dieser Newsletter ergeht an Kunden und Freunde von Wolfgang Stock, Büro für Freizeitrecht. Sollten Sie den Gesundheitsrecht-Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten wollen, bitte an wolfgang.stock@gmx.at zu mailen.

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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