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Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 19, 12/2012

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 19, 12/2012 1. Vorankündigung: Kommentar zum Bundesgesetz über ästhetische Operationen 2. Heilpädagogisches Voltigieren: keine Heilbehandlung 3. In Kraft seit 1.10.2012: Bäderhygieneverordnung 2012 4. Neue Gesetze ab 2013 5. Vorschau auf 2014: Neue Regelung über den Gehbehindertenausweis VORANKÜNDIGUNG: KOMMENTAR ZUM BUNDESGESETZ ÜBER ÄSTHETISCHE OPERATIONEN Am 1. Jänner 2013 wird das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) in Kraft treten. Damit wird der gesamte Bereich der Schönheitschirurgie auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz enthält medizinrechtliche Besonderheiten (Aufklärungsverschärfungen, besondere Einwilligungserfordernisse, Schutz bestimmter Personengruppen, Operationspass) und berufsrechtliche Vorgaben (Qualifikation, Bezeichnungs- und Werbebeschränkungen, Provisionsverbot).  Prof. Dr. Werner Hauser und ich haben einen Kommentar zu diesem Gesetz verfasst, der voraussich