Posts

Es werden Posts vom September, 2007 angezeigt.

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 4, 09/2007

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 4, 09/2007 1. ANTI-DOPING-BUNDESGESETZ 2007 IN KRAFT 2. OGH ZU IRISDIAGNOSE UND ÄRZTEVORBEHALT 3. ABGRENZUNG LEBENSMITTEL/ARZNEIMITTEL 1. ANTI-DOPING-BUNDESGESETZ 2007 IN KRAFT Seit 1. Juli 2007 ist das Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (BGBl I 2007/30) in Kraft. Gesundheitsrechtlich bedeutsam ist dabei auch eine neue ärztliche Informationspflicht gemäß § 21: Ist bei der Behandlung durch einen Arzt oder Zahnarzt, der für einen Sportverein oder eine Sportorganisation gemäß § 9 BSFG tätig ist oder der einen Leistungssportler (Sportler, der dem Nationalen Testpool angehört oder an nationalen Meisterschaften teilnimmt) ärztlich oder zahnärztlich betreut, die Verabreichung von Arzneimitteln mit verbotenen Wirkstoffen oder die Anwendung von verbotenen Methoden erforderlich, so hat er den Betroffenen darüber zu informieren, sofern er sich als Leistungssportler gegenüber dem behandelnden Arzt oder Zahnarzt deklariert hat. Der behandelnde Arzt