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Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 14, 02/2011

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 14, 02/2011 1. Gesundheitsberufe-Privileg im Strafrecht aufgehoben 2. Gesundheitswirtschaftskongress am 23. Februar 2011 in Wien 3. Medizinrecht-Kongress am 27. und 28. Mai 2011 in Gmunden 4. Publikationsvorhaben: Rettungs- und Outdoor-Sicherheitsrecht 5. Buchbesprechung zum Impfwesen GESUNDHEITSBERUFE-PRIVILEG IM STRAFRECHT AUFGEHOBEN Angehörige eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes, die in Ausübung ihres Berufes fahrlässige Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigungen zugefügt hatten, waren bis 31.12.2010 im Strafrecht insofern privilegiert als sie bei Vorliegen weiterer Umstände (keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehntägiger Dauer) straffrei waren (§ 88 Abs 2 Z 2 StGB). Diese Ziffer 2 wurde mit dem Budgetbegleitgesetz (BGBl 2010/211) ersatzlos gestrichen. Somit gibt es diesen berufsspezifischen Schutz vor strafgerichtlicher Verfolgung seit 1.1.2011 nicht mehr. Allerdings wurde die allgemeine Straflosigkeit