Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 14, 02/2011

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 14, 02/2011

1. Gesundheitsberufe-Privileg im Strafrecht aufgehoben
2. Gesundheitswirtschaftskongress am 23. Februar 2011 in Wien
3. Medizinrecht-Kongress am 27. und 28. Mai 2011 in Gmunden
4. Publikationsvorhaben: Rettungs- und Outdoor-Sicherheitsrecht
5. Buchbesprechung zum Impfwesen


GESUNDHEITSBERUFE-PRIVILEG IM STRAFRECHT AUFGEHOBEN

Angehörige eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes, die in Ausübung ihres Berufes fahrlässige Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigungen zugefügt hatten, waren bis 31.12.2010 im Strafrecht insofern privilegiert als sie bei Vorliegen weiterer Umstände (keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehntägiger Dauer) straffrei waren (§ 88 Abs 2 Z 2 StGB). Diese Ziffer 2 wurde mit dem Budgetbegleitgesetz (BGBl 2010/211) ersatzlos gestrichen. Somit gibt es diesen berufsspezifischen Schutz vor strafgerichtlicher Verfolgung seit 1.1.2011 nicht mehr. Allerdings wurde die allgemeine Straflosigkeitsgrenze bei fahrlässiger Körperverletzung von bisher drei Tagen auf nunmehr vierzehn Tage angehoben. Demnach kommt es zu keiner strafrechtlichen Verfolgung der Täterin bzw. des Täters, wenn das Opfer nicht länger als vierzehn Tage an seiner Gesundheit geschädigt oder berufsunfähig ist. So gesehen ist die Rechtslage unterm Strich nicht nachteiliger als bis Ende 2010. Der Wegfall der strafrechtlichen Anerkennung der besonders schwierigen Situation der Gesundheitsberufe ist aber insgesamt gesehen dennoch eine berufsrechtliche Verschlechterung.


GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS AM 23. FEBRUAR 2011 IN WIEN

Das Gesundheitssystem ist im Umbruch. Die Innovationsfähigkeit der Medizin und die demographische Entwicklung prägen den Wandel. Immer stärker rücken die gesundheitspolitischen Themen auch in den Fokus der Medien. Gleichzeitig wird der Begriff Gesundheitswirtschaft zu einem wichtigen Stichwort der öffentlichen Debatte. Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Ort des Austausches mit den Verantwortlichen der Gesundheitsanbieter, aus den Unternehmen der Gesundheitsindustrie, der Servicedienstleister, Finanzdienstleister und Fachberater, der Einrichtungen der Forschung und Lehre sowie der Krankenkassen und der Versicherungen entwickelt.

Der 3. Österreichische Gesundheitswirtschaftskongress wird am 23. Februar 2011 in Wien im Austria Trend Hotel Savoyen stattfinden.
Kosten: € 289,00 (inkl. 20% MwSt.); ermäßigter Tarif für Studierende: € 139,00 (inkl. 20% MwSt.).

Nähere Informationen: www.oegwk.at/index2.php


MEDIZINRECHT-KONGRESS AM 27. UND 28. MAI 2011 IN GMUNDEN

Der Gmundner Medizinrecht-Kongress hat ÄrztInnen, JuristInnen, ApothekerInnen, Vertreter aus Universitäten, Sozialversicherungen, Versicherungsgesellschaften, Krankenanstaltenträgern, Bezirkshauptmannschaften und Standesvertretungen als Zielgruppe.

Themen:
Versorgungspflichten des Landes im stationären Krankenanstaltenwesen; Inanspruchnahme von Spitalsambulanzen aus Sicht des EU-Beihilferechts; Rechtsprobleme der Betriebsvereinbarungen nach dem KA-AZG; Zukunft und Bedeutung der Peripheriespitäler; gesellschafts- und sozialrechtliche Fragen zur ärztlichen Gruppenpraxis; Zulassungsvoraussetzungen von Wahlarztgruppenpraxen; zukünftige Rolle der Gruppenpraxen im System der Gesundheitsversorgung.

Dauer: Von Freitag, 27. Mai 2011, 10.00 Uhr bis Samstag, 28. Mai, 13.00 Uhr
Ort: Kongresszentrum Toscana in Gmunden
Kosten (inklusive Kongressband und Kongressverpflegung): € 135,00 für beide Tage, € 90,00 für die Tageskarte.
Organisation: MedAk – Medizinische Fortbildungsakademie OÖ

Näheres: http://www.medak.at/fortbildungen/detail.asp?id=916


PUBLIKATIONSVORHABEN: RETTUNGS- UND OUTDOOR-SICHERHEITSRECHT

In den letzten Jahren habe ich mich viel mit Rettungs- und Sicherheitsfragen beschäftigt. Das soll nun in eine Publikation münden.

Geplant ist in etwa folgender Inhalt:

Allgemeines: §§ 94 und 95 StGB, Sanitätergesetz des Bundes, Landesrettungsdienstgesetze, Geschäftsführung ohne Auftrag, Unfallversicherung bei Hilfeleistung gem. § 176 Abs 1 Z 2 ASVG, Flugrettungsrecht, Notfallmedizinrecht, Privatversicherungsrecht.
Wintersportflächen: Der Pistenunfall aus zivil- und strafrechtlicher Sicht, Pistenrettung, Notfallqualitätskriterien bei Pisten- und Loipengütesiegel.
Gewässer: Zivilrechtliche Sicherungspflichten bei Teichen und Schwimmbiotopen, Vorschriften betreffend die Sicherheit von Badegästen im Bäderhygienegesetz und in der Bäderhygieneverordnung, Wasserrettung.
Bergland, Wälder und Höhlen: Bergrettung, Höhenrettung, Lawinenwarndienst, Rettungszufahrt gem. § 33 Abs 4 Forstgesetz, Höhlenrettung.
Veranstaltungen: Sicherheit im Outdoor-Veranstaltungsrecht, veranstaltungsbehördliche Auflagen über den Rettungsdienst.

Frage: Wer könnte interessiert sein, ein derartiges Werk zu veröffentlichen?


BUCHBESPRECHUNG ZUM IMPFWESEN

Für die Zeitschrift „Recht der Medizin“, 01/Februar 2011 habe ich eine Buchbesprechung zum Werk „Das österreichische Impfwesen unter besonderer Berücksichtigung der Schutzimpfung“ verfasst. Für daran Interessierte findet sich eine pdf-Datei im Anhang.

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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