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Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 5, 01/2008

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 5, 01/2008 1. NEUES ROTKREUZGESETZ AB 1. FEBRUAR 2008 2. IST DIABETESBERATUNG EIN EIGENES BERUFSBILD? 3. GILT DIE ÄRZTLICHE AUFKLÄRUNGSPFLICHT AUCH FÜR „BODY-MODIFICATION“-BERUFE? 1. NEUES ROTKREUZGESETZ AB 1. FEBRUAR 2008 Am 1. Februar 2008 wird das neue Rotkreuzgesetz (RKG), BGBl Nr. 33/2008, in Kraft treten. Es löst das Rotkreuzschutzgesetz vom 27. Juni 1962 (BGBl Nr. 196/1962) ab. 2. IST DIABETESBERATUNG EIN EIGENES BERUFSBILD? Die österreichischen Sozialversicherungsträger haben im Jahr 2007 ein Disease-Management-Programm (DMP) zu Diabetes Mellitus Typ 2 eingeführt, vereinfacht gesagt werden Patientenschulungen angeboten. Dabei wird auch der Begriff „Diabetesberater“ eingeführt. Festzuhalten ist, dass dadurch kein neuer Gesundheitsberuf geschaffen wurde. Vielmehr obliegt die Diabetesberatung den Berufen Ärztin/Arzt, DGKS/DGKP sowie Diätologin/Diätologe. 3. GILT DIE ÄRZTLICHE AUFKLÄRUNGSPFLICHT AUCH FÜR „BODY-MODIFICATION“-BERUFE? In Deutschland wir