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Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 8, 11/2008

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 8, 11/2008 1. Strafen nach dem neuen Tabakgesetz 2. Novelle zum Bäderhygienegesetz in Begutachtung 3. Patientenhotels STRAFEN NACH DEM NEUEN TABAKGESETZ Bekanntlich wird am 1. Jänner 2009 das geänderte Tabakgesetz in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen betreffen vor allem das Rauchen in Räumen der Gastronomie. Rücksichtl und Vorsichtl haben dabei ein Paragraphenwerk geschaffen, das unnötig kompliziert und teilweise nur schwer umsetzbar ist. Ein einheitliches allgemeines Rauchverbot wäre klar und eindeutig gewesen, hätte keinerlei Kosten verursacht und sich in den zu erwartenden EU-Arbeitnehmer-Nichtraucherschutz eingefügt. Weniger bekannt als die neue Rechtslage für das Rauchen in Gaststätten (die übrigens auch für Buschenschenken gilt) sind die neuen Strafbestimmungen: War bisher etwa die Missachtung von Rauchverbot-Kennzeichnungspflichten nur mit 720 Euro bedroht, können jetzt Strafen bis zu 2.000 Euro (im Wiederholungsfall sogar bis zu 10.000 Euro) v