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Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 2, 09/2006

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 2, 09/2006 1. JUDIKATUR DES OGH ZUM ÄRZTEVORBEHALT 2. DER BETRIEB VON SCHWIMMBÄDERN IST EIN GEWERBE 3. TAGUNG: DAS NEUE PATIENTENVERFÜGUNGS-GESETZ 2006 1. JUDIKATUR DES OGH ZUM ÄRZTEVORBEHALT Nach der früheren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der Abgrenzung des ärztlichen Vorbehaltsbereichs kam es darauf an, ob der Ratsuchende den Eindruck gewinnt, ein Arztbesuch sei entbehrlich. In solchen Fällen wurde automatisch ein Eingriff in den Ärztevorbehalt judiziert. Nach der jüngsten Judikatur (vgl 4Ob256/05h vom 14. März 2006) ist nunmehr folgende Auffassung wohl ständige Rechtsprechung: Maßgeblich sind die wissenschaftliche Begründung der angewendeten Methoden und die Zugehörigkeit zur medizinischen Wissenschaft. Damit fallen die in § 2 Abs 2 ÄrzteG genannten Tätigkeiten, wie die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen oder psychischen Krankheiten oder Störungen und die Behandlung solcher Zustände, nur dann unter den Ä