Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 12, 03/2010

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 12, 03/2010

1. Gesundheitsberufsrecht
2. Verwaltungsgerichtshof zu stationären psychotherapeutischen Einrichtungen
3. Messen, Tagungen und Kongresse


GESUNDHEITSBERUFSRECHT

Die Mitglieder der österreichischen Gesundheitsberufsgruppen formieren sich:
Da gibt es zum einen die Österreichische Gesundheitsberufe-Konferenz. Ihr gehören folgende Institutionen und Organisationen der österreichischen Gesundheitsberufe an: Österreichische Ärztekammer, Österreichischer Bundesverband der Biomedizinischen AnalytikerInnen, Verband der DiätologInnen Österreichs, Verband der OrthoptistInnen Österreichs, Österreichische Apotheker-Kammer, Verband der RadiologietechnologInnen Österreichs, Österreichische Zahnärztekammer, Österreichisches Hebammengremium, ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe, Berufsverband der Österreichischen Psychologinnen und Psychologen, Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie, Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband, Berufsverband Kinderkrankenpflege Österreich, Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, Berufsverband logopädieaustria, Bundesverband der ErgotherapheutInnen Österreichs, Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs, dMTF-Verband, Bundesverband österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Österreichischer Bundesverband der Heilmasseure und Medizinischen Masseure, Österreichische Arbeiterkammer, Österreichischer Verband der Heilmasseure und med. Kneipp-Bademeister, Österreichische Gesellschaft für Kardiotechnik, Österreichische Tierärztekammer, Österreichischer Berufsverband der MusiktherapeutInnen.
Die Gesundheitsberufe-Konferenz hat jüngst (im Jänner 2010) zum dritten Mal in Wien getagt.
Kontakt:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer (Mag. Martin Stickler), Tel. 01-5131833-14, E-Mail: m.stickler@aerztekammer.at

Als Gegenpol steht der von der Ärztekammer betreuten Gesundheitsberufe-Konferenz die von der Wirtschaftskammer gegründete Plattform Gesundheitswirtschaft Österreich gegenüber, die alle gesundheitsrelevanten Wirtschaftsbranchen integriert. (Seit Dezember 2008 gibt es in der WKO ja einen eigenen Fachverband der Gesundheitsberufe.)
Kontakt:
Plattform Gesundheitswirtschaft Österreich, Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Tel: (0)5 90 900 3714
www.wirmachengesundheit.at

Es wird politisch und rechtlich noch sehr spannend werden auf dem Feld der nichtärztlichen Gesundheitsberufe. Der Gesundheitsrecht-Newsletter wird Sie weiter informieren.


VERWALTUNGSGERICHTSHOF ZU STATIONÄREN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN EINRICHTUNGEN

Könnte es Wellnesshotels geben, in denen Psychotherapie (z.B die Behandlung von Essstörungen) angeboten wird? Was müsste dann dort vorhanden sein? (Organisation? Fachliche Konzepte? Medizinische Betreuung? Diätologische Betreuung?) Die Antwort darauf ist leider ziemlich schwierig: Für stationäre psychotherapeutische Einrichtungen – insbesondere auch über inhaltliche Anforderungen an die Ausgestaltung einer derartigen Betreuung – bestehen nämlich keine gesetzlichen Regelungen (auch nicht im Psychotherapiegesetz). Zweifelhaft ist, ob eine Anwendung des Krankenanstaltenrechts möglich ist. Einer Lückenfüllung durch Feststellungsbescheid des Gesundheitsministers hat der VwGH aber jüngst eine deutliche Absage erteilt (VwGH 15.12.2009, 2006/11/0170).
Näheres: www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2006110170_20091215X00/JWT_2006110170_20091215X00.html


MESSEN, TAGUNGEN UND KONGRESSE

Immer wieder mit interessanten berufsrechtlichen und gesundheitspolitischen Themen:
- Mo, 12. bis Di, 13. April 2010: „Gesundheitswirtschaft 2010“ in Berlin
(www.ftd-gesundheitswirtschaft.de)
- Do, 22. bis So, 25. April 2010: FIBO (Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit) in Essen (www.fibo.de)
- Fr, 28. bis Sa, 29. Mai 2010: Medizinrechtskongress in Gmunden (www.medak.at/fortbildungen)
- Mi, 06. bis Fr, 08. Oktober 2010: European Fitness Summit in Barcelona (www.european-fitness-summit.com)

Wenn Sie den Gesundheitsrecht-Newsletter weiterempfehlen wollen, verweisen Sie bitte auf die Bestellmöglichkeit auf www.freizeitrecht.at, wo es auch den gleichfalls kostenlosen Freizeitrecht-Newsletter gibt.

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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