Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 13, 09/2010

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 13, 09/2010

1. Neu: Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung
2. Neu: Musiktherapie-Ausbildung in Graz
3. Jetzt auch in Österreich: Solarienverbot für Jugendliche
4. Gesundheitsberufsrecht: Gesundheitswanderführer in Deutschland


NEU: BUNDESGESETZ ZUR STÄRKUNG DER AMBULANTEN ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSVERSORGUNG

Das Bundesgesetz zur Änderung des Ärztegesetzes 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle) u.a. bzw. das Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung wurde am 18. August 2010 im Bundesgesetzblatt Nr. 61/2010 veröffentlicht und ist im Wesentlichen seit 1. September 2010 in Kraft. Die zentralen Inhalte sind gesetzliche Vorgaben für ärztliche Gruppenpraxen und Berufshaftpflichtversicherungen.

Die Zusammenarbeit von Ärztinnen/Ärzten ist als selbstständig berufsbefugte Gruppenpraxis in der Rechtsform einer offenen Gesellschaft oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung möglich. Nur zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen/Ärzte können Gesellschafter/innen einer Gruppenpraxis werden, jede/r Gesellschafter/in ist maßgeblich zur persönlichen Berufsausübung in der Gesellschaft verpflichtet. Das Verhältnis zwischen den Gesellschafterinnen/Gesellschaftern (Ärztinnen/Ärzten) und den angestellten Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, ausgenommen Ordinationsgehilfen, darf die Verhältniszahl 1:5 nicht übersteigen. Ebenfalls darf die Gesamtzahl der angestellten Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, ausgenommen Ordinationsgehilfen 30 nicht übersteigen. Bei Sonderfächern mit hohem Technisierungsgrad wie Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation sowie Radiologie ist unter bestimmten Bedingungen ein Übersteigen der genannten Zahlen möglich.

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als Berufspflicht für freiberuflich tätige Ärztinnen/Ärzte, unabhängig davon ob diese in einer Einzelordination oder in einer Gruppenpraxis tätig sind, wird gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Mindestversicherungssumme wird pro Versicherungsfall mit 2.000.000 Euro festgelegt.


NEU: MUSIKTHERAPIE-AUSBILDUNG IN GRAZ

In Graz wird mit der "Grazer Ausbildung Musiktherapie" (GRAMUTH) im Oktober 2010 eine neue Ausbildung in Österreich eröffnet. Die GRAMUTH ist ein über vier Jahre laufender berufsbegleitender interuniversitärer Lehrgang an der Kunstuniversität Graz auf Bachelorniveau, der sich an den Vorgaben für die mitverantwortliche Berufsausübung nach dem österreichischen Berufsgesetz (MuthG) orientiert. Das Planungs- und Leitungsteam, bestehend aus Dr. Monika Glawischnig-Goschnik, Dipl.-Musiktherapeut Christian Münzberg und Dr.
Urs Rüegg mit O. Univ.-Prof. Mag. Gerhard Wanker des Instituts für Musikpädagogik an der Kunstuniversität Graz als Lehrgangsleiter, sieht das Konzept des kostenpflichtigen Lehrgangs als eine attraktive Erweiterung der bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich sowohl im Standort, im inhaltlichen Zuschnitt als auch im Format.

Nähere Informationen sind unter www.impg.at zu finden.
Anfragen per E-Mail: musiktherapie@kug.ac.at

Das Gesetz: Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz – MuthG), BGBl I Nr. 93/2008. Erster Bericht dazu im Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 7, 06/2008.

Ich selbst fungiere im neuen interuniversitären Lehrgang als Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht.


JETZT AUCH IN ÖSTERREICH: SOLARIENVERBOT FÜR JUGENDLICHE

Wie im Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 11, 11/2009 berichtet, gilt seit 31. Juli 2009 in Deutschland ein Solarienverbot für Jugendliche. Jetzt hat Österreich nachgezogen: Mit der Verordnung BGBl II Nr. 106/2010 – gestützt auf § 69 Abs 1 GewO – wurden die Solarienbetreiber verpflichtet, sicherzustellen, dass Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres diese Solarien nicht benützen. Die neue Regelung ist seit 1. September 2010 in Kraft.


GESUNDHEITSBERUFSRECHT: GESUNDHEITSWANDERFÜHRER IN DEUTSCHLAND

Ein interessantes Projekt wurde vom Deutschen Wanderverband in Zusammenarbeit mit der FH Osnabrück gestartet: Eine zertifizierte Ausbildung verbindet die beiden Berufsgruppen der Physiotherapeuten und der Wanderführer. Von diesen besonders ausgebildeten Gesundheitswanderführern können dann „Gesundheitswanderungen“ angeboten werden. Hier wird Wandern mit gezielten Kräftigungs-, Mobilisierungs-, Koordinations- oder Entspannungsübungen kombiniert. Weitere Elemente sind die systematische Belastungssteuerung und die Bewältigung von Beschwerden.
Wäre doch auch eine nette Idee für Österreich, oder?
Näheres ist unter www.gesundheitswanderfuehrer.de zu finden.

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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