Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 16, 12/2011

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 16, 12/2011

1. Literatur: Gesundheitsrecht-Jahrbuch 2011
2. Download: Referate der Tagung „Wald und Gesundheit“
3. Prävention und Gesundheitsförderung
4. Brustkrebsvorsorge
5. Zu erwarten für 2012


1. LITERATUR: GESUNDHEITSRECHT-JAHRBUCH 2011

Das Jahrbuch „Gesundheitsrecht 2011“ präsentiert wichtige Entwicklungen im Gesundheitswesen sowohl für Juristen als auch für Angehörige der Gesundheitsberufe. Gemeinsam mit Beiträgen zum Entwurf eines Schadenersatzrechts-Änderungsgesetzes 2011 und einer systematischen Kurzdarstellung ausgewählter haftungsrechtlicher Grundlagen bildet die Arzthaftung den diesjährigen Jahrbuchschwerpunkt. Zudem wird das Thema Gesundheits- und Täuschungsschutz im Lebensmittelrecht beleuchtet.
Michael Kierein / Paula Lanske / Sandra Wenda (Hg.), Gesundheitsrecht. Jahrbuch 2011, ISBN: 978-3-7083-0768-8, Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2011, 241 Seiten, broschiert, 38,00 €.

Hier das Inhaltsverzeichnis:
http://www.nwv.at/doc/img/pdf/9783708307688_iv.pdf


2. DOWNLOAD: REFERATE DER TAGUNG „WALD UND GESUNDHEIT“

Hier sind alle Referate der Tagung „Wald und Gesundheit“ vom 27. bis 29. Oktober 2011 in Reichenau an der Rax online verfügbar. Darunter natürlich auch mein Referat zu den rechtlichen Aspekten: http://www.waldgesundheit.boku.ac.at/index.php?nav=info

Eine Reihe namhafter Institutionen (u. a. Lebensministerium, Land Niederösterreich, Universität für Bodenkultur, Landwirtschaftskammer Österreich und Niederösterreich, Land & Forstbetriebe Österreich, Fonds Gesundes Österreich, UNESCO, Bundesamt und Forschungszentrum für Wald, Medizinische Universität Wien, VertreterInnen aus Pharmazie, Ärzte für eine gesunde Umwelt etc.) haben sich zum Ziel gesetzt, dem Thema "Wald und Gesundheit" in den nächsten Jahren verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

Mein Beitrag dazu wird sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Walderlebnis- und Gesundheitsberufen darzustellen.


3. PRÄVENTION UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Einige neue Ideen in Sachen Prävention und Gesundheitsförderung: Im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Oberösterreich wurde am 22.11.2011 ein Antrag der Grünen Wirtschaft „Geht`s den Menschen gut, geht`s der Wirtschaft gut“ behandelt. Inhalt: Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheits- und Präventionsmaßnahmen von 500 Euro jährlich, die auch Anbieter im Bereich der gewerblichen Gesundheitsberufe mit einbezieht. In der WK Steiermark diskutiert die Grüne Wirtschaft einen „Präventionsscheck“ (ähnlich dem AK-Bildungsscheck), der bei unterschiedlichsten Gesundheitsberufen eingelöst werden können soll. Ein Problem dabei ist sicherlich die notwendige Abgrenzung der „Präventionsberufe“ (nur gesetzlich anerkannte Gesundheitsberufe? Nur reglementierte Gewerbe? Auch freie Gewerbe?).

Aber betreiben die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht ohnehin schon Gesundheitsförderung? Um die neuen Ideen würdigen zu können muss der diffizile sozialversicherungsrechtliche Unterschied zwischen „Pflichtaufgaben“ und „Pflichtleistungen“ erwähnt werden. In der Tat ist Gesundheitsförderung z.B. gemäß § 154b ASVG und § 99b GSVG eine Pflichtaufgabe. Dabei besteht aber ein Ermessensspielraum der Versicherungsträger bei der Konkretisierung gegenüber den versicherten Personen. Nur für Pflichtleistungen gibt es Rechtsansprüche Einzelner!


4. BRUSTKREBSVORSORGE

Ab 2012 gelten neue Regelungen für die Brustkrebsvorsorge, unter anderem eine verpflichtende unabhängige Doppelbefundung durch zwei Ärzte und vorgeschriebene Qualitätsstandards für die technische Ausrüstung. Auch die Finanzierung eines Mammografie-Screenings wurde beschlossen. Ab 2013 werden alle Frauen zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre zur Mammografie eingeladen. Damit sollen vor allem jene Frauen erreicht werden, die bisher nicht ausreichend zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind.
Näheres:
http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=2745&p_tabid=2&p_pubid=651458


5. ZU ERWARTEN FÜR 2012

Zu erwarten ist, dass der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz), das auch eine Regelung der Trainingstherapie als sportwissenschaftlicher Gesundheitsberuf vorsehen wird, in Kraft tritt.

Weiters wird ein Gesetz zur Regelung von Schönheitsoperationen für 2012 erwartet. Das Gesetz zur "Qualitätsoffensive für Schönheitsoperationen" könnte bereits im Frühjahr 2012 in Kraft treten, kündigte Gesundheitsminister Alois Stöger an. Im Zentrum stehen wird eine bessere Information der Patienten, klare Richtlinien zur Ausbildung der Ärzte und der besondere Schutz von Minderjährigen. Unter 14-jährigen sollen derartige Eingriffe grundsätzlich verboten werden. 14- bis 18-Jährige sollen verpflichtend eine psychologische Beratung erhalten.


Wichtige Rechtsinformationen zu den Bereichen Gesundheit, Fitness, Wellness, Bewegung, Ernährung, Beauty, Sport- und Präventivmedizin erhalten Sie auch im nächsten Jahr über den Gesundheitsrecht-Newsletter. Damit können Sie sich eigentlich in Ruhe zurücklehnen und die Feiertage genießen.

Mit besten Wünschen dazu
Wolfgang Stock

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