Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 20, 02/2013

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 20, 02/2013

1. Kommentar zum Bundesgesetz über ästhetische Operationen ist erschienen
2. Österreichisches Lebensmittelbuch ist online
3. Bildungsinitiativen im Bereich Gesundheit
4. Neue medizinische Assistenzberufe
5. Entwurf für die Hebammengesetz-Novelle 2013


KOMMENTAR ZUM BUNDESGESETZ ÜBER ÄSTHETISCHE OPERATIONEN IST ERSCHIENEN

FH-Kollege Werner Hauser und ich haben einen Kommentar zum ÄsthOpG (ISBN: 978-3-7083-0892-0,185 Seiten, € 34,80) verfasst:

Mit 1. Jänner 2013 trat das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) in Kraft. Damit wurde der gesamte Bereich der Schönheitschirurgie auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz enthält ua medizinrechtliche Besonderheiten (wie zB Aufklärungsverschärfungen, besondere Einwilligungserfordernisse, Schutz bestimmter Personengruppen, Operationspass) und berufsrechtliche Vorgaben (zB Qualifikation, Bezeichnungs- und Werbebeschränkungen, Provisionsverbot).Mit diesem Buch haben alle mit Schönheitsmaßnahmen befassten Personen und Einrichtungen nicht nur das Gesetz selbst zur Hand, sondern verfügen auch über vertiefende Informationen aus den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz, der Judikatur und der rechtswissenschaftlichen Literatur, sowie sekundärrechtliche Vorschriften und die durch die Ärztekammer erlassene Verordnung.

Die Bestellung ist auf meiner Webseite ganz unkompliziert möglich: 
http://www.freizeitrecht.at/publikationen


ÖSTERREICHISCHES LEBENSMITTELBUCH IST ONLINE

Das Österreichische Lebensmittelbuch ist online: Auf der Webseite www.lebensmittelbuch.at ist seit 29.1.2013 die gesamte Information des "Codex Alimentarius Austriacus" in einfach aufbereiteter Form abrufbar. Das ÖLMB dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG). Aus rechtlicher Sicht ist es als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen, also keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn.


BILDUNGSINITIATIVEN IM BEREICH GESUNDHEIT

Der von Unterrichtsministerium und Lebensministerium beauftragte Fonds zur Förderung und Finanzierung von Bildungsinitiativen zur Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt und Gesundheit unterstützt innovative Projektideen. 

Schulen können pro Projekt bis zu € 1.500, außerschulische Organisationen bis zu € 10.000 Fördersumme erhalten. Die nächsten Einreichtermine sind für schulische Projekte 11. Februar und 15. April 2013 und für außerschulische Projekte 3. April 2013.

Nähere Informationen: http://www.umweltbildung.at/index.php?id=1581


NEUE MEDIZINISCHE ASSISTENZBERUFE

Das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, hat ab 1.1.2013 folgende neue Gesundheitsberufe (in Klammer die Ausbildungszeiten) geschaffen:
Desinfektionsassistenz (650 Stunden), Gipsassistenz (650 Stunden), Laborassistenz (1300 Stunden), Obduktionsassistenz (650 Stunden), Operationsassistenz (1100 Stunden), Ordinationsassistenz (650 Stunden), Röntgenassistenz (1300 Stunden) und Medizinische Fachassistenz (2500 Stunden).

Das Gesetz mit allen Details: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007997 


ENTWURF FÜR DIE HEBAMMENGESETZ-NOVELLE 2013

Am 4.1.2013 endete die Begutachtungsfrist zum Entwurf. Seine wesentlichen Inhalte sind:
- Eine gesetzliche Grundlage für die Datenerhebung (sozialmedizinische Daten im Rahmen der Geburtsanzeigen) durch Hebammen
- Eine Erweiterung der Berufspflichten im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien.
- Eine klare Regelung betreffend die Versorgung des Scheidendammschnittes und -risses, was bisher im Hebammengesetz nicht ausdrücklich angeführt war.
- Die Regelungen betreffend die Anwendung von Arzneimitteln sollen angepasst werden.
- Die Bestimmungen betreffend die Ausbildung an Hebammenakademien sollen (aufgrund der abgeschlossenen Überführung der Ausbildung in den Fachhochschulbereich) aufgehoben werden.

Geplantes Inkrafttreten: teilweise mit 1.4.2013 und teilweise mit 25.10.2013

Der ganze Entwurfstext ist hier zu finden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_820403/BEGUT_COO_2026_100_2_820403.html


Durch meine breit gestreute Lehrtätigkeit im Gesundheitsberufsrecht (Psychotherapie, Kräuterpädagogik, Gesundheitsmanagement im Tourismus, Pflegemanagement, Musiktherapie) bin ich immer wieder mit vielen rechtlichen Fragen dazu konfrontiert. Wenn Ihnen einmal etwas unklar ist, nur fragen: Fragen kostet nichts – die Antwort manchmal etwas (aber auch nicht immer).

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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