Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 25, 04/2015

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 25, 04/2015
 
1. Hörbeitrag/Podcast zum Symposium „Karma instant“
2. OGH: Energetiker hat mit einer Ernährungsberatung seinen Berufsumfang als freies Gewerbe überschritten
3. Entwurf zur Tabakgesetznovelle: Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 2018
4. Green Care: Gesundheitsförderliche Dienstleistungen auf Bauernhöfen
 
 
 
Hörbeitrag/Podcast zum Symposium „Karma instant“ 
 
Unter dem Titel „Karma instant! Erwachsenenbildung zwischen Bildung, Therapie und Esoterik“ veranstaltete das Bildungshaus Schloss Retzhof vor kurzem ein Symposium, welches sich mit der Frage nach der Abgrenzung von Erwachsenenbildung im Unterschied zu Freizeit, Therapie und Esoterik auseinandersetzte. Rahmengebend dafür war der jüngst erschienene Beurteilungsraster des Ö-Cert, welches genau diese Unterscheidung fokussiert. In Kooperation mit dem Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft der Universität Graz, Arbeitsbereich Weiterbildung sowie der Arbeitsgemeinschaft Bildungshäuser Österreich (ARGE BHÖ) gelang ein vielfältiger Austausch zum Thema. Ich hatte bei diesem Symposium die Möglichkeit, die rechtlichen Aspekte darzustellen.
Die Beiträge der ReferentInnen wurden als Hörbeitrag/Podcast aufgenommen und stehen auf dieser Homepage kostenlos zur Verfügung:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/117222396/DE/
 
 
OGH: Energetiker hat mit einer Ernährungsberatung seinen Berufsumfang als freies Gewerbe überschritten
 
Mit dem Angebot einer Ernährungstypbestimmung, der Austestung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten und der Analyse sinnvoller Nahrungsergänzungen hat laut OGH (17.09.2014, 4 Ob 61/14w) ein Energetiker Tätigkeiten angeboten, die gewerberechtlich dem reglementierten Lebens- und Sozialberatungsgewerbe/Ernährungsberatung vorbehalten sind.
 
Hier der Volltext der Entscheidung:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20140917_OGH0002_0040OB00061_14W0000_000/JJT_20140917_OGH0002_0040OB00061_14W0000_000.html
 
 
Entwurf zur Tabakgesetz-Novelle: Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 2018
 
Seit 10. April 2015 ist die Tabakgesetz-Novelle in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 8. Mai 2015.
Wer sich selbst ein Bild über das künftige Rauchverbot in der Gastronomie machen möchte, hier schnell der Entwurf zur Novelle:
 
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1084136/BEGUT_COO_2026_100_2_1084136.pdf
 
Das Bundesministerium für Gesundheit ersucht zu diesem Entwurf bis längstens 8. Mai 2015 Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen ausschließlich auf elektronischem Weg an die Adresse
leg.tavi@bmg.gv.at
zu übermitteln. Weiters wird ersucht, die schriftlichen Stellungnahmen auch an die Präsidentin des Nationalrates in elektronischer Form an die Internetadresse des Parlaments begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln.
 
Hier alle Materialien:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1084136&ResultFunctionToken=6f74854c-d42a-43fe-a672-73fc672ebedd&Position=1&Titel=&Einbringer=&DatumBegutachtungsfrist=10.04.2015&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=
 
Das Inkrafttreten des Rauchverbots ist mit 1. Mai 2018 (!) in Aussicht genommen! Ja, das Wegräumen der Aschenbecher geht halt nicht von heute auf morgen. Alles braucht seine Zeit…
Dazu Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie (OeGHO) in einem Schreiben vom 10. April 2015: „Nun geht es darum, nicht auf den letzten Metern stehen zu bleiben, sondern sinnbildlich den Ball im Tor zu versenken. Sehr bedauerlich ist allerdings der späte Zeitpunkt  der Umsetzung. Wir appellieren daher an alle Beteiligten, eine Europa-Standard-gemäße Regelung im Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen. Ein effektiver Nichtraucherschutz darf nicht erst 2018 Wirklichkeit werden.“
 
 
Green Care: Gesundheitsförderliche Dienstleistungen auf Bauernhöfen
 
Das Projekt "Green Care - Wo Menschen aufblühen" möchte eine Alternative zu herkömmlichen Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention bieten. Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen und Interventionen steht dabei stets die Beziehung zwischen Mensch, Tier und Natur. Aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe bieten zahlreiche Möglichkeiten, um im Einklang mit der Natur einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität der Bevölkerung zu leisten. Von der tiergestützten Arbeit am Bauernhof bis hin zur Gartentherapie am Hof, in der Gärtnerei oder im Weingarten ist dabei alles möglich. Auch die Möglichkeit, eine vorübergehende Auszeit am Hof zu nutzen, bietet eine Steigerung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens. Green Care kann und will traditionelle Gesundheits- und Sozialleistungen nicht ersetzen, sondern ergänzende, spezifische Angebote schaffen, die nicht in Konkurrenz stehen, dafür aber neue und qualitativ hochwertige Perspektiven ermöglichen.
 
Ich unterstütze dieses Projekt als Konsulent für Fragen des Gesundheits- und Freizeitrechts und bin auch Mitautor einer Bildungsunterlage zu den Themen Recht/Steuer/Soziales.
 
Eine Green Care-Tagung zum Thema  "Green Care - Soziale Innovation am Hof" wird am Mittwoch, 24. Juni 2015, von 13.00 bis 17.00 Uhr, in der HBLFA Schönbrunn (Grünbergstraße 24, 1130 Wien) stattfinden.
Hier das Tagungsprogramm:
http://www.greencare-oe.at/?+Tagung+Green+Care+&id=2500%2C%2C%2C4657
 
Für alle rechtlichen Aspekte zu terraingebundenen Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Luftkurorte, Waldtherapie, Gartentherapie usw.) stehe ich gerne für Auskünfte zur Verfügung. Überdies befasse ich mich zur Zeit mit Projekten zu Urban Gardening und Urban Farming.
 
Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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