Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 26, 06/2015

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 26, 06/2015
 
1. ÖGERN-Symposium zu "Notfallmedizin am Lebensende" am Mittwoch, 4.11.2015 in Salzburg
2. Projekt zu Urban Gardening an der FH Joanneum in Graz
3. Nichtraucherschutz: Neues Buch und neues Gesetz
4. Kosmetikrecht: Gesundheitsschutz
 

ÖGERN-Symposium zu "Notfallmedizin am Lebensende" am Mittwoch, 4.11.2015 in Salzburg
 
Am Mittwoch, 4.11.2015, wird an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg (www.pmu.ac.at) die 3. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖGERN) stattfinden. Fragen rund um Therapiebegrenzung, Reanimationsentscheidungen, Entscheidungssubstitutionen, Palliative Care und dem Vorsorgedialog werden thematisiert. Zur Zeit ist das Symposium bereits zur Hälfte ausverkauft.
Einige Vortragsthemen: Alois Birklbauer (Univ.-Prof. für Strafrecht, Mitglied Bioethikkommission BKA, Linz): „Behandlungsbegrenzungen aus strafrechtlicher Sicht“;  Stefan Koppensteiner (Richter, Sanitäter, Wr. Neustadt/NÖ): „Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann? Entscheidungssubstitutionen und deren Rolle in der Notfallmedizin“; Klaus Hellwagner (Anästhesist und Intensivmediziner, Notarzt, Wien):  „Reanimationsentscheidungen in der Praxis“; Stefan Trzeczak (Chirurg, Internist, AG Ethik der DGINA Berlin): „ Das Dilemma der ethisch reflektierten Entscheidungen in der Notfallmedizin“; Katharina Leitner (Juristin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Wien): „Patientenverfügung: Ein Instrument auch für die Notfallmedizin?“ Michael Halmich (Medizinjurist, Sanitäter, Wien): „Rechtssicherheit durch Vorsorgedialog? Antworten zur Verbindlichkeit für Pflegepersonal, Sanitäter und (Not)Ärzte“.
 
Als ÖGERN-Mitglied werde ich an diesem Symposium auch teilnehmen.
Information und Anmeldung:
http://www.oegern.at/info-und-anmeldung-zum-3-symposium/
 
 
Projekt zu Urban Gardening an der FH Joanneum in Graz
 
An der FH Joanneum in Graz gibt es den Studiengang „Nachhaltiges Lebensmittelmanagement“. Er wurde in Zusammenarbeit der TU Graz, MedUni Graz, Kammer für Land und Forstwirtschaft Steiermark, Tech for Taste – Steirisches Netzwerk für Lebensmittelqualität, Quality Austria und AGES entwickelt.
 
Die FH Joanneum hat mich in diesem Zusammenhang mit einer rechtswissenschaftlichen Expertise zu Urban Gardening beauftragt. Einige der zu behandelnden Themen: Terminologie (City Farming, Gemeinschaftsgarten, Guerrila Gardening, Nachbarschaftsgarten, Selbsterntefelder…), Pflanzen und Lebensmittelbegriff der EU-Basis-VO, private und öffentliche Grünflächen, Nutzungsberechtigungen im öffentlichen Raum (Gemeingebrauch und Sondernutzung), der lebensmittelrechtliche Begriff des Inverkehrsbringens, Haftung für Lebensmittelprodukte aus solchen Flächen, amtshaftungsrechtliche Aspekte, Versicherungsvarianten.
 
An einem Austausch zu den genannten Themen bin ich sehr interessiert. Gerne vermittle ich auch fachliche Kontakte im Rahmen dieses Projekts.
Eine erste Möglichkeit:
https://www.fh-joanneum.at/aw/home/Studienangebot_Uebersicht/department_engineering/~cizq/leb/?lan=de
 

Nichtraucherschutz: Neues Buch und neues Gesetz
 
Der Grazer Jurist und Finanzbeamte Dr. Maximilian Rombold hat sich dem Thema Nichtraucherschutz mit einem äußerst interessanten Buch („Österreich ist eine tabakratische Republik – Ihr Recht geht von den Rauchern aus“) gewidmet. Es gibt nicht nur einen historischen Abriss zum umstrittenen Rauchen und einige rechtliche Einblicke in das Tabakrecht, sondern setzt sich auch in humorvoller Form mit der Vielzahl der (Schein-)Argumente der Raucher auseinander.
 
Auch der Gesundheitsrecht-Newsletter muss sich bei der Terminologie noch etwas überlegen, denn Rombold schreibt: „Der Begriff „Nichtraucher“ ist diskriminierend und erweckt Assoziationen an ein Unvermögen, an „etwas nicht können“ im Sinne von Nichttänzer oder Nichtschwimmer.“
 
Bestellung:
http://www.verlagshaus-jakomini.at/portfolio/oesterreich-ist-eine-tabakratische-republik-ihr-recht-geht-von-den-rauchern-aus/
 
Der letzte Satz im Buch von Maximilian Rombold auf Seite 237 lautet: „Österreich ist eine komische Republik. Ihr Rauch geht nur langsam aus.“ Der Gesetzgeber hat sich das offenbar zu Herzen genommen: Wie bereits im Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 25, 04/2015, erwähnt, wird es ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie erst mit 1. Mai 2018 geben.
Der Beschluss des Tabakgesetzes ist im parlamentarischen Gesundheitsausschuss bereits erfolgt. "Das neue Tabakgesetz ist ein historischer Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen in Österreich. Mit dem ausnahmslosen Rauchverbot in der Gastronomie verbessern wir den gesundheitlichen Schutz von Kindern, Jugendlichen, chronisch Kranken und nicht zuletzt auch den Bediensteten in der Gastronomie", zeigt sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über den Beschluss des Tabakgesetzes im  Gesundheitsausschuss erfreut. Der Gesetzesentwurf führt ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie mit 1. Mai 2018 ein und sieht eine Ausweitung der Nichtraucher-Schutzbestimmungen vor. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Gastronomiebetrieben auf das komplette Rauchverbot schon bis zum 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen geben. Spätestens mit 1. Mai 2018 – dem Inkrafttreten des Rauchverbots in der Gastronomie – müssen alle Gastronomiebetriebe auf das uneingeschränkte Rauchverbot umgestellt haben. Um auch im Rahmen von Vereinen und Vereinsveranstaltungen den Nichtraucher-Schutz zu gewährleisten, sieht das Gesetz ein Rauchverbot dann vor, wenn Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden und wenn Vereine Veranstaltungen abhalten. Gewährleistet wird außerdem, dass die Bestimmungen des Tabakgesetzes nicht durch Vereinsgründungen umgangen werden können. Internationale Erfahrungen zeigen, dass entgegen Prognosen von Branchen- und Wirtschaftsverbänden Rauchverbote in der Gastronomie weder drastische Umsatzeinbußen noch massive Arbeitsplatzverluste erwarten lassen. "Ich freu mich, dass Österreich beim NichtraucherInnenschutz damit endlich in Europa ankommt", so die Gesundheitsministerin am 30. Juni 2015.
 
Dazu noch ein Informationssplitter: Der Tabakkonzern Philipp Morris hat Uruguay wegen seiner Gesetze zum Nichtraucherschutz geklagt. Diese kämen einer Enteignung gleich, so der Vorwurf (Quelle: Südwind-Magazin 6/15, S. 7).
 

Kosmetikrecht: Gesundheitsschutz
 
Die Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit beim Bundesministerium für Gesundheit hat eine Broschüre zum Thema „Was tun bei Beschwerden über Kosmetika?“ herausgegeben. Dabei geht es um den Schutz der Gesundheit im Zusammenhang mit Kosmetika. Trotz bestimmungsgemäßer Anwendung ist nämlich das gelegentliche Auftreten von Unverträglichkeiten durch Kosmetika nicht immer auszuschließen. Um die Ursache rasch identifizieren, bewerten und durch geeignete Maßnahmen vorbeugen zu können, sind gemäß EU-Kosmetikverordnung die Kosmetikunternehmerinnen und Kosmetikunternehmer verpflichtet, unerwünschte Wirkungen zu dokumentieren und an die zuständige Behörde zu melden.
 
In der Broschüre "Was tun bei Beschwerden über Kosmetika?" erhalten Kosmetikunternehmer Tipps zu Meldungen von ernsten unerwünschten Wirkungen. Sie können Sie kostenfrei beim Broschürenservice des Gesundheitsministeriums in gedruckter Form bestellen oder als PDF herunterladen werden:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/kosmetische_mittel/folder.html
 
In diesem Sinne: Viel Gesundheit und schönen Urlaub!
 
Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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