Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 34, 04/2019

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 34, 04/2019
Büro für Freizeitrecht
Wolfgang Stock

Newsletter-Inhalt

1. 
Vorsicht vor Verwendung des Rotkreuzzeichens: OGH-Entscheidung vom 19.12.2018
2. Wetter und Gesundheit
3. Deutschland: Ausbildung zum Wald-Achtsamkeitstrainer und zum Waldtherapeuten
4. Österreich: Waldwellness

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1. Vorsicht vor Verwendung des Rotkreuzzeichens: OGH-Entscheidung vom 19.12.2018

 

In der Entscheidung Ra 2018/03/0129 vom 19. Dezember 2018 ging es um die Verwendung eines abgewandelten Rotkreuzzeichens. Es ist aber gemäß § 8 Abs 1 lit d Rotkreuzgesetz verboten, Zeichen und Bezeichnungen zu verwenden, die eine Nachahmung des roten Kreuzes darstellen, die Verwechslungen oder Irrtümer erzeugen könnten oder unberechtigterweise auf eine Verbindung mit dem Österreichischen Roten Kreuz hinweisen.

 

Im vorliegenden Fall verhängte die zuständige Bezirkshauptmannschaft eine Geldstrafe, weil ein Logo verwendet worden war, das eine Nachahmung des Rotkreuzzeichens darstellte, obwohl diesbezüglich keine Ermächtigung des Roten Kreuzes vorlag. Mit Verweis auf das Erkenntnis vom 18. Oktober 2016, Ra 2016/03/0071, führte der VwGH aus, dass er in seiner Rechtsprechung wiederholt dargelegt hatte, dass die Verwechslungsgefahr bei Nachahmung des Rotkreuzzeichens nicht schon dann beseitigt ist, wenn das verwendete Zeichen im Farbton von jenem des Roten Kreuzes abweicht. Auch eine Abweichung in der Form beseitigt die Verwechslungsgefahr nicht, wenn die Grundform des durch das Rotkreuzgesetz geschützten Zeichens bestehen bleibt.

 
https://www.ris.bka.gv.at

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2. Wetter und Gesundheit

 

Eines meiner Spezialgebiete sind Fragen zu Wetter und Gesundheit aus rechtlicher Sicht. Was kann man sich darunter vorstellen? Beispielweise ist die Einordnung von wetterassoziierten Symptomen (Wetterfühligkeit, Wetterempfindlichkeit, Wetterreaktion) beim Krankheitsbegriff des Sozialversicherungsrechts von Bedeutung. Oder es stellt sich die Frage, ob Erfrierungen versicherungsrechtlich als Unfälle anzusehen sind oder nicht. Bei gesundheitsbezogenen Wetterdienstleistungen (z.B. Hitzeprognosen, Eiswarnungen, Pollenbelastung, bioklimatische Gutachten) stellen sich Gewährleistungs- und Haftungsfragen. Auf medizinstatistische Mankos in Bezug auf Hitzedaten habe ich bereits im Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 33, 07/2018 hingewiesen. (Es fehlt etwa eine rechtliche Vorgabe für eine Meldepflicht bei Hitzetodesfällen.) Überdies ist zu erwarten, dass veranstaltungsbehördliche Auflagen in Zukunft vermehrt auch Wetterprognosen verlangen werden, um dem Bedürfnis nach Schutz der Gesundheit der teilnehmenden Personen vor wetterbedingten Gefährdungen (z.B. Stürme) besser entsprechen zu können.  

 

Auf dem öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs, das vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) herausgegeben und von der Gesundheit Österreich GmbH redigiert wird, gibt es eine Seite „Wetter & Umwelt". Dort finden sich aktuelle Informationen über den Einfluss der Wetterlage (Biowetter) auf die Gesundheit und zu Luftmesswerten der Ozonbelastung in den Bundesländern. Zudem Auskunft zur Pollenbelastung sowie Qualität der Badegewässer in Österreich.


https://www.gesundheit.gv.at

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3. Deutschland: Ausbildung zum Wald-Achtsamkeitstrainer und zum Waldtherapeuten

 

Eine deutsche Fernhochschule bietet ab sofort zwei neue Ausbildungen zum „Wald-Achtsamkeitstrainer" (SRH) und „Waldtherapeuten" (SRH) an, in Kooperation mit der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (HFR).

Sowohl die Medizin als auch Anbieter von gesundheitstouristischen Aktivitäten haben das gesundheitsfördernde und entschleunigende Potenzial des Waldes für die Behandlung von Patienten und Klienten erkannt.

Wald-Achtsamkeitstrainer: Das Hochschulzertifikat „Wald und Gesundheit: Resilienz und Achtsamkeitstraining" hat als Zielgruppe Interessierte ohne therapeutische Vorbildung aus Forst-, Gesundheits-, und Tourismusbereichen sowie bspw. Erzieher, Pädagogen und Seelsorger. Sie können die Anwendung von Achtsamkeitstechniken lernen sowie gesundheitspsychologische und waldökologische Hintergründe erfahren. Im Mittelpunkt stehen dabei Selbsterfahrung, Gesundheitsförderung sowie Persönlichkeitsentwicklung von Klienten. „Wald-Achtsamkeitstrainer" (SRH) können die erworbenen Techniken außerhalb der Heilkunde mit gesunden Erwachsenen und Jugendlichen als Achtsamkeits- und Präventionstraining anbieten.

Waldtherapeut: Mit dem Hochschulzertifikat „Waldtherapie bei psychischen und psychosomatischen Störungen" erweitern Absolventen ihren persönlichen Maßnahmenkatalog. Ärzte, Psychologen, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten, Krankenpfleger sowie Heilpraktiker (also Personen aus dem medizinischen oder psychologischen Bereich) können die Kompetenz der Waldtherapie im Rahmen einer Heilbehandlung ergänzend einsetzen. Voraussetzung sind eine ärztliche oder psychotherapeutische Approbation oder eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie oder die gesamte Heilkunde. Das Zertifikat „Waldtherapie bei psychischen und psychosomatischen Störungen" vermittelt praxisorientiertes Spezialistenwissen auf akademischem Niveau.

 

Ausbildungsangebote:

https://www.mobile-university.de

Über die Etablierung allfälliger ähnlicher Ausbildungen in Österreich (unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage; also etwa ohne Heilpraktikergesetz) wäre zu diskutieren. Ich stehe dafür mit meiner gesundheitsrechtlichen Expertise gerne zur Verfügung.

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4. Österreich: Waldwellness


Der Tourismusverband Traunsee-Almtal bietet eine spezielle Form der Walderholung an, die von Waldness-Coaches geführte Aktivitäten und Aufenthalte in besonders geeigneten Vegetationszonen beinhaltet. Walderlebnisse, Waldaktivitäten, Waldküche und gezielte Entspannungsübungen sollen Stresssymptome präventiv lindern die innere Balance und Harmonie anheben.

 

Näheres: www.waldness.at

 

Wenn sich Österreich im Zuge des Klimawandels als alpine Gesundheitsdestination profilieren möchte, werden sich damit im Zusammenhang in naher Zukunft auch vermehrt Rechtsfragen stellen: so etwa die rechtliche Einordnung landschaftsbezogener Therapieformen (z.B. Visualtherapie) oder Vorgaben für neue gesetzliche oder behördliche Prädikatisierungen im Kurorterecht.

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Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock
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Dr. Wolfgang Stock, Am Sonnenhang 35, 8072 Fernitz-Mellach


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