Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 36, 07/2020
| Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 36, 07/2020 |
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Büro für Freizeitrecht Wolfgang Stock |
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| Newsletter-Inhalt
1) Initiative für einheitliche Dokumentation und allgemeine Berufspflichten der Gesundheitsberufe 2) Rechtsfragen zum Gesundheits- und Freizeitsport in der Corona-Zeit
3) Seminartage zum Thema „Rechtlicher Rahmen für Gesundheitsprojekte im Bewegungs- und Freizeitbereich"
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1. Initiative für einheitliche Dokumentation und allgemeine Berufspflichten der Gesundheitsberufe Die AK Wien und der ÖGB, ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- & Sozialberufe, stellen einen Vorschlag für ein Bundesgesetz zur einheitlichen Dokumentation und den allgemeinen Berufspflichten der Gesundheitsberufe zur Diskussion. Alle Institutionen, Organisationen, aber ausdrücklich auch alle interessierten Personen sind eingeladen, den vorliegenden Vorschlag bis spätestens 15. Juli 2020 zu kritisieren, zu kommentieren oder zu ergänzen. Rückmeldungen an die E- Mail Adresse GP@akwien.at Die eingegangenen Rückmeldungen werden bis Ende August aufgearbeitet. Im Anschluss daran wird der Entwurf entsprechend überarbeitet und dann dem zuständigen Bundesminister Rudolf Anschober übergeben. Hier der Entwurf für ein solches neues Bundesgesetz: https://bit.ly/3gujhp5
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2. Rechtsfragen zum Gesundheits- und Freizeitsport in der Corona-Zeit Sport Austria, die Österreichische Bundes-Sportorganisation, hat FAQs zu allgemeinen und sportartspezifischen Themen veröffentlicht. Der Fragenkatalog wird stetig erweitert und nach Aktualität geordnet. Hier: https://bit.ly/3dSLzYA |
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3. Seminartage zum Thema „Rechtlicher Rahmen für Gesundheitsprojekte im Bewegungs- und Freizeitbereich" Am Mittwoch, 14.10.2020, und am Donnerstag, 22.10.2020, veranstaltet die Gesundheit Österreich GmbH (Fonds Gesundes Österreich) ein Seminar mit mir zu Rechtsfragen von Gesundheitsprojekten. Es vermittelt den allgemeinen rechtlichen Rahmen für Gesundheitsprojekte im Bewegungs- und Freizeitbereich und schärft den Blick dafür, rechtlich Relevantes von Irrelevantem zu unterscheiden. Es wird dabei auch die Möglichkeit geben, Rechtsfragen anhand von Beispielen aus der Praxis selbst zu bearbeiten. Die Seminarangebote richten sich sowohl an bereits in der Gesundheitsförderung Tätige als auch – im Sinne von Health in All Policies – an neue Zielgruppen, für die Gesundheitsförderung in ihrem Arbeitsumfeld Relevanz hat. Näheres hier auf Seite 54: https://bit.ly/3gujOr5 |
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Mit lieben Grüßen Wolfgang Stock |
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