Unfallversicherungsschutz für Erfrierungen?
Rechtzeitig vor dem Start der Wintersportsaison eine versicherungsrechtliche Warnung: Mit der Entscheidung vom 24.04.2020, 7 Ob 66/20m, bekräftigte der OGH seine bisherige Judikatur, wonach Erfrierungen zwar Gesundheitsschädigungen, aber keine Unfallereignisse sind, weil sie allmählich anstatt „plötzlich" auftreten. Sie können daher nur unter den Unfallversicherungsschutz fallen, wenn sie durch ein Unfallereignis verursacht wurden.
Hier die Entscheidung im Volltext:
https://bit.ly/3nTVIKB
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