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Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 8, 11/2008

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 8, 11/2008 1. Strafen nach dem neuen Tabakgesetz 2. Novelle zum Bäderhygienegesetz in Begutachtung 3. Patientenhotels STRAFEN NACH DEM NEUEN TABAKGESETZ Bekanntlich wird am 1. Jänner 2009 das geänderte Tabakgesetz in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen betreffen vor allem das Rauchen in Räumen der Gastronomie. Rücksichtl und Vorsichtl haben dabei ein Paragraphenwerk geschaffen, das unnötig kompliziert und teilweise nur schwer umsetzbar ist. Ein einheitliches allgemeines Rauchverbot wäre klar und eindeutig gewesen, hätte keinerlei Kosten verursacht und sich in den zu erwartenden EU-Arbeitnehmer-Nichtraucherschutz eingefügt. Weniger bekannt als die neue Rechtslage für das Rauchen in Gaststätten (die übrigens auch für Buschenschenken gilt) sind die neuen Strafbestimmungen: War bisher etwa die Missachtung von Rauchverbot-Kennzeichnungspflichten nur mit 720 Euro bedroht, können jetzt Strafen bis zu 2.000 Euro (im Wiederholungsfall sogar bis zu 10.000 Euro) v...

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 7, 06/2008

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 7, 06/2008 1. Besprechungsexemplare des Buches „Gesundheitsrecht im Alltag“ 2. Gewerbeordnungsnovelle: Vermietung von Medizinprodukten 3. Regierungsvorlage: Neues Gesetz über Musiktherapie 1. BESPRECHUNGSEXEMPLARE DES BUCHES „GESUNDHEITSRECHT IM ALLTAG“ Mein neues Buch „Gesundheitsrecht im Alltag“ beschreibt auf 180 Seiten Rechtsfragen rund um die Gesundheit, mit denen man im Umgang mit Schulen, Betrieben, Gesundheitseinrichtungen, Versicherungen und Behörden immer wieder konfrontiert ist. Presse- und Besprechungsexemplare sind nun über den Verlag zu beziehen: Verlagshaus der Ärzte GmbH, Nibelungengasse 13, 1010 Wien Tel: 01/5124486 oder 0676-3178688 (Frau Johanna Stromberger) Fax: 01/5124486-24 E-Mail: stromberger@verlagsservicewien.at www.aerzteverlagshaus.at 2. GEWERBEORDNUNGSNOVELLE: VERMIETUNG VON MEDIZINPRODUKTEN Die mit BGBl I 2008/42 veröffentlichte Novelle stellt in § 94 Z 33 GewO klar, dass die Vermietung von Medizinprodukten (z.B. Blutdruckmes...

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 6, 03/2008

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 6, 03/2008 1. Mein neuestes Buch: Gesundheitsrecht im Alltag 2. Interaktion von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln 1. MEIN NEUESTES BUCH: GESUNDHEITSRECHT IM ALLTAG Soeben ist mein neues Buch erschienen. Es trägt den Titel „Gesundheitsrecht im Alltag“ und beschreibt auf 180 Seiten Rechtsfragen rund um die Gesundheit, mit denen man im Umgang mit Schulen, Betrieben, Gesundheitseinrichtungen, Versicherungen und Behörden immer wieder konfrontiert ist. Aus dem Inhalt: Kinder und Schule (Eltern-Rechte und –Pflichten, Piercings und Tätowierungen, Schule), Arbeitsplatz (Vorstellungsgespräch, arbeitsmedizinische Versorgung und Gesundheitsschutz im Betrieb, Krankenstand, Pflegefreistellung), Führerschein und Straßenverkehr (Medizinische Untersuchungen, Medikamente, Krankheiten, Behinderungen und Unfälle im Straßenverkehr), Urlaub und Freizeit (Erholung im Freien, Freizeit- und Gesundheitssport, Gesundheitshotels und Solarien), Medizin (ärztlicher Behandlu...

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 5, 01/2008

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 5, 01/2008 1. NEUES ROTKREUZGESETZ AB 1. FEBRUAR 2008 2. IST DIABETESBERATUNG EIN EIGENES BERUFSBILD? 3. GILT DIE ÄRZTLICHE AUFKLÄRUNGSPFLICHT AUCH FÜR „BODY-MODIFICATION“-BERUFE? 1. NEUES ROTKREUZGESETZ AB 1. FEBRUAR 2008 Am 1. Februar 2008 wird das neue Rotkreuzgesetz (RKG), BGBl Nr. 33/2008, in Kraft treten. Es löst das Rotkreuzschutzgesetz vom 27. Juni 1962 (BGBl Nr. 196/1962) ab. 2. IST DIABETESBERATUNG EIN EIGENES BERUFSBILD? Die österreichischen Sozialversicherungsträger haben im Jahr 2007 ein Disease-Management-Programm (DMP) zu Diabetes Mellitus Typ 2 eingeführt, vereinfacht gesagt werden Patientenschulungen angeboten. Dabei wird auch der Begriff „Diabetesberater“ eingeführt. Festzuhalten ist, dass dadurch kein neuer Gesundheitsberuf geschaffen wurde. Vielmehr obliegt die Diabetesberatung den Berufen Ärztin/Arzt, DGKS/DGKP sowie Diätologin/Diätologe. 3. GILT DIE ÄRZTLICHE AUFKLÄRUNGSPFLICHT AUCH FÜR „BODY-MODIFICATION“-BERUFE? In Deutschland wir...

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 4, 09/2007

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 4, 09/2007 1. ANTI-DOPING-BUNDESGESETZ 2007 IN KRAFT 2. OGH ZU IRISDIAGNOSE UND ÄRZTEVORBEHALT 3. ABGRENZUNG LEBENSMITTEL/ARZNEIMITTEL 1. ANTI-DOPING-BUNDESGESETZ 2007 IN KRAFT Seit 1. Juli 2007 ist das Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (BGBl I 2007/30) in Kraft. Gesundheitsrechtlich bedeutsam ist dabei auch eine neue ärztliche Informationspflicht gemäß § 21: Ist bei der Behandlung durch einen Arzt oder Zahnarzt, der für einen Sportverein oder eine Sportorganisation gemäß § 9 BSFG tätig ist oder der einen Leistungssportler (Sportler, der dem Nationalen Testpool angehört oder an nationalen Meisterschaften teilnimmt) ärztlich oder zahnärztlich betreut, die Verabreichung von Arzneimitteln mit verbotenen Wirkstoffen oder die Anwendung von verbotenen Methoden erforderlich, so hat er den Betroffenen darüber zu informieren, sofern er sich als Leistungssportler gegenüber dem behandelnden Arzt oder Zahnarzt deklariert hat. Der behandelnde Arzt ...

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 3, 01/2007

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 3, 01/2007 1. E-HEALTH-VERZEICHNISDIENST 2. LEBENSMITTELRECHT NEU: GESUNDHEITS- UND KRANKHEITSBEZOGENE ANGABEN 3. NEUE GESUNDHEITSBERUFE? 1. E-HEALTH-VERZEICHNISDIENST Gemäß § 9 Abs. 1 Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) wurde im Gesundheitsministerium ein E-Health-Verzeichnisdienst eingerichtet. Er ist unter www.ehvd.at im Internet erreichbar. In der ersten Betriebsphase wurden folgende Gesundheitsberufe aufgenommen: - Psychotherapeutin/Psychotherapeut - Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe - Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe Die Erweiterung des Verzeichnisses auf weitere Anbieter von Gesundheitsdiensten wird demnächst erfolgen. Neuigkeiten finden Sie jeweils im Gesundheitsrecht-Newsletter. 2. LEBENSMITTELRECHT NEU: GESUNDHEITS- UND KRANKHEITSBEZOGENE ANGABEN Am 30. Dezember 2006 (bzw. mit Berichtigung am 18. Jänner 2007) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene ...

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 2, 09/2006

Gesundheitsrecht-Newsletter Nr. 2, 09/2006 1. JUDIKATUR DES OGH ZUM ÄRZTEVORBEHALT 2. DER BETRIEB VON SCHWIMMBÄDERN IST EIN GEWERBE 3. TAGUNG: DAS NEUE PATIENTENVERFÜGUNGS-GESETZ 2006 1. JUDIKATUR DES OGH ZUM ÄRZTEVORBEHALT Nach der früheren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der Abgrenzung des ärztlichen Vorbehaltsbereichs kam es darauf an, ob der Ratsuchende den Eindruck gewinnt, ein Arztbesuch sei entbehrlich. In solchen Fällen wurde automatisch ein Eingriff in den Ärztevorbehalt judiziert. Nach der jüngsten Judikatur (vgl 4Ob256/05h vom 14. März 2006) ist nunmehr folgende Auffassung wohl ständige Rechtsprechung: Maßgeblich sind die wissenschaftliche Begründung der angewendeten Methoden und die Zugehörigkeit zur medizinischen Wissenschaft. Damit fallen die in § 2 Abs 2 ÄrzteG genannten Tätigkeiten, wie die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen oder psychischen Krankheiten oder Störungen und die Behandlung solcher Zustände, nur dann unter den Ä...